Muss ich bei Auslandssemestern die Studienzeit verlängern? - Anwalte-de.com

Muss ich bei Auslandssemestern die Studienzeit verlängern?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Ich plane, ein Auslandssemester einzulegen, und die Universität sagt, dass das in meiner Regelstudienzeit nicht vorgesehen sei. Kann ich rechtlich verlangen, dass mir die Auslandsmodule angerechnet werden, oder muss ich in Kauf nehmen, länger zu studieren?

Website-Administration 25.12.2024
Antwortdatum: 25.12.2024

Grundsätzlich fördern Hochschulen internationale Mobilität und können Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen, wenn sie den Anforderungen des Heimatstudiengangs entsprechen. Die rechtliche Grundlage sind Anrechnungs- und Anerkennungsregeln in der Prüfungsordnung oder das ECTS-System bei europäischen Partneruniversitäten. Wenn die Module inhaltlich gleichwertig sind, haben Sie oft einen Anspruch auf Anerkennung, wodurch keine Verlängerung nötig ist. Ist jedoch das Studienprogramm nicht kompatibel oder weicht stark ab, kann es sein, dass Sie zusätzliche Kurse nachholen müssen. Um Klarheit zu schaffen, sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit Ihrer Hochschule abschließen.

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