Antwortdatum: 25.12.2024
Grundsätzlich fördern Hochschulen internationale Mobilität und können Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen, wenn sie den Anforderungen des Heimatstudiengangs entsprechen. Die rechtliche Grundlage sind Anrechnungs- und Anerkennungsregeln in der Prüfungsordnung oder das ECTS-System bei europäischen Partneruniversitäten. Wenn die Module inhaltlich gleichwertig sind, haben Sie oft einen Anspruch auf Anerkennung, wodurch keine Verlängerung nötig ist. Ist jedoch das Studienprogramm nicht kompatibel oder weicht stark ab, kann es sein, dass Sie zusätzliche Kurse nachholen müssen. Um Klarheit zu schaffen, sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit Ihrer Hochschule abschließen.