Muss ich den Einbürgerungstest wiederholen, wenn ich vorher für Niederlassungserlaubnis schon den Integrationskurs bestanden habe? - Anwalte-de.com
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Muss ich den Einbürgerungstest wiederholen, wenn ich vorher für Niederlassungserlaubnis schon den Integrationskurs bestanden habe?

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Frage vom Besucher

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03.11.2024

Ich habe damals den ‚Test Leben in Deutschland‘ absolviert. Reicht das?

Website-Administration 05.11.2024
Antwortdatum: 05.11.2024

Der 'Leben in Deutschland'-Test ist meist identisch oder vergleichbar mit dem Einbürgerungstest, wenn man den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat. Man kann den Nachweis verwenden, um das Kriterium 'Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung' zu erfüllen. Ein erneutes Ablegen ist nicht nötig, sofern man eine anerkannte Bescheinigung hat.

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