Antwortdatum: 30.11.2024
Rein sprachliche Verständigungsschwierigkeiten sind kein Reisemangel, es sei denn, der Veranstalter versprach explizit deutschsprachiges Personal oder Reiseführer. Im Normalfall muss man mit Englisch oder Landessprache auskommen. Fehlt ein zugesagter deutschsprachiger Reiseleiter, ist das ein Mangel, der zur Minderung berechtigen kann.