Antwortdatum: 04.12.2024
Wer rein privat Rezepte teilt, muss kein spezielles Lebensmittelrecht einhalten. Doch gibt man konkrete Gesundheitsversprechen, könnte UWG oder Health-Claims-Verordnung tangiert sein. Bei Produktempfehlungen kann Kennzeichnungspflicht als Werbung gelten. Sobald ein Blogger kommerziell agiert und Einnahmen erzielt, kann es gelten, dass Produktdarstellungen (z.B. Affiliates) rechtlich relevant werden.