Antwortdatum: 09.01.2025
Sehr einfache Logos können markenrechtlich schutzfähig sein, wenn sie unterscheidungskräftig sind. Urheberrecht setzt eine gewisse Gestaltungshöhe voraus, die oft bei reinen Textlinien nicht erreicht wird. Markenrecht ist daher das geeignete Schutzinstrument, sofern das Logo nicht zu beschreibend oder zu allgemein ist. Eine Markeneintragung sichert den Schutz besser als eine urheberrechtliche Argumentation.