Sind Fake-Bewertungen fürs eigene Produkt ein Wettbewerbsverstoß? - Anwalte-de.com
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Sind Fake-Bewertungen fürs eigene Produkt ein Wettbewerbsverstoß?

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Frage vom Besucher

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24.10.2024

Man schummelt sich 5-Sterne – abmahnbar?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Ja, wer sein Produkt mit gefälschten Top-Bewertungen anreichert, täuscht Verbraucher über Qualität und begeht eine unlautere Handlung nach §§ 5, 5a UWG. Es suggeriert Beliebtheit, obwohl kein realer Kundenfeedback vorliegt. Konkurrenten oder Verbände können das abmahnen. Dasselbe gilt für gekaufte Bewertungen oder Laien, die gegen Gegenleistung Lobhudelei schreiben. Die Rechtsprechung geht zunehmend scharf gegen solche Machenschaften vor.

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