Antwortdatum: 14.11.2024
Ja, der Versandhandel mit Arzneimitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Apotheke eine entsprechende Erlaubnis besitzt. Rezeptpflichtige Medikamente dürfen verschickt werden, wenn ein gültiges Rezept vorliegt, z.B. via eRezept oder postalisch. Die EU-Versandapotheken führen ebenfalls das EU-Sicherheitslogo. Strenge Sicherheits- und Beratungspflichten gelten.