Antwortdatum: 12.12.2024
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und vergleichbare Freiwilligendienste (FÖJ, BFD) sind gesetzlich in den Freiwilligendienstgesetzen geregelt. Sie dienen der persönlichen und beruflichen Orientierung, beinhalten Seminartage und praktische Einsätze. Ob ein FSJ als Bildungszeit oder Praktikum für ein späteres Studium anerkannt wird, hängt von der Hochschule und dem jeweiligen Studiengang ab. Manche Studienordnungen werten relevante Freiwilligendienste als Vorpraktikum an, wenn Inhalte und Dauer übereinstimmen. Auch bei Bewerbungen kann ein FSJ als Pluspunkt zählen, ist aber nicht automatisch ein Ersatz für eine schulische oder berufliche Ausbildung.