Antwortdatum: 17.12.2024
Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB galt zeitweise für kleinere Wohngebiete im Außenbereich, um Bauland zügig auszuweisen. Voraussetzungen sind Flächengröße bis maximal 10.000 m² und Zweck Wohnen. Es entfällt eine umfassende Umweltprüfung, dennoch müssen Grundzüge der Planung gewahrt bleiben. Der Gesetzgeber kann diese Regelung befristen oder anpassen.