Unterliegen Graffiti und Street-Art dem Urheberrecht? - Anwalte-de.com

Unterliegen Graffiti und Street-Art dem Urheberrecht?

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Frage vom Besucher

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07.12.2024

Kann ein Sprayer auf die Verwertung seines Werks bestehen, selbst wenn es auf fremden Wänden ist?

Website-Administration 10.12.2024
Antwortdatum: 10.12.2024

Graffiti und Street-Art können durchaus urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Der Künstler behält das Urheberrecht, unabhängig davon, ob die Wand legal oder illegal besprüht wurde. Allerdings verletzt er möglicherweise Eigentumsrechte und begeht Sachbeschädigung. Trotzdem kann er theoretisch Verwertungsrechte an der Gestaltung beanspruchen, sofern es kein Verstoß gegen die guten Sitten ist.

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