Ich bin geringverdienend und erhalte aufstockend Hartz IV. Kann das ein Problem fürs Ehegattennachzug sein?
Website-Administration
31.10.2024
Antwortdatum: 31.10.2024
Beim Ehegattennachzug muss der Lebensunterhalt für beide gesichert sein, um keine Sozialleistungen beanspruchen zu müssen. Wenn Sie bereits ALG II beziehen, kann das Ausländeramt ableiten, dass der Unterhalt nicht gesichert ist. Manchmal gelten Ausnahmen (z.B. deutsche Staatsangehörige oder Härtefälle). Man sollte sich beraten lassen, ob Ausnahmen greifen.
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