Ja, bei Warentransport durch Zollgebiete ohne Verzollung wird oft ein T1-Verfahren eröffnet, die Ladefläche verplombt (Zollverschluss). Der Frachtführer hat die Pflicht, die Plombe intakt zu halten. Beim Empfangszollamt wird die Ware abgefertigt und die Durchfuhr beendet. Bei Verstößen (Plombe gebrochen) kann man zur Zollnachzahlung herangezogen werden. Der Frachtführer haftet, wenn er nicht sorgfältig den Verschluss sichert oder Meldungen bei Beschädigung abgibt.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: