Antwortdatum: 28.12.2024
Übergangsgeld zahlt z.B. die Rentenversicherung, wenn man an einer medizinischen oder beruflichen Reha teilnimmt und dafür arbeitsunfähig geschrieben ist oder den Job unterbrechen muss. Man darf keine Entgeltfortzahlung bekommen. Ziel ist, den Lebensunterhalt während der Reha abzusichern. Höhe und Anspruch richten sich nach dem vorherigen Einkommen, genauer in SGB IX und SGB VI geregelt.