Antwortdatum: 07.12.2024
Musik in Podcasts gilt als öffentliche Wiedergabe und erfordert eine Lizenz, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Ein kurzes Sample kann bereits einen Eingriff in die Rechte des Komponisten oder Produzenten darstellen. Das Zitatrecht greift nur, wenn die Musik notwendiger Bestandteil der inhaltlichen Auseinandersetzung ist. Rein dekorative oder stimmungsvolle Einbettung erfordert eine reguläre Musiklizenz, z. B. über GEMA oder Label.