Antwortdatum: 27.11.2024
Kontenpfändungen (z.B. Pfändung beim P-Konto) sind möglich, wenn eine Steuerschuld fällig ist und Mahnungen erfolglos blieben. Das Finanzamt kann mittels Vollstreckungsanordnung die Bank anweisen, Guthaben zu sperren und zu transferieren. Auf P-Konten gilt ein monatlicher Grundfreibetrag. Der Kontoinhaber muss das Pfändungsschutzkonto einrichten, um existenzsichernde Beträge zu sichern. Ohne vorherige Mahnung und Fristsetzung ist eine Pfändung unzulässig.