Antwortdatum: 13.01.2025
Krankengeld wird grundsätzlich bis zu 78 Wochen wegen derselben Krankheit gewährt. Stellt der Medizinische Dienst fest, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt, kann die Kasse das Krankengeld beenden. Der Betroffene kann dagegen Widerspruch einlegen oder ein ärztliches Attest vorlegen. Bei ausgeschöpfter Höchstbezugsdauer endet der Anspruch ebenfalls.