Antwortdatum: 14.12.2024
Grundsätzlich kann ein Arzt den Behandlungsvertrag kündigen, sofern kein Notfall vorliegt. Er muss den Patienten rechtzeitig informieren und eine fortführende Behandlung ermöglichen (Überweisung). Eine plötzliche Abweisung mitten in kritischer Phase wäre unzulässig. Gründe können mangelndes Vertrauensverhältnis, grobes Fehlverhalten oder Zahlungsverzug sein.