Antwortdatum: 10.11.2024
In Deutschland gelten für öffentliche Museen hohe Anforderungen. Der Museumsleitfaden (ICOM-Kodex) rät, Deaccessioning nur aus wichtigen Gründen (z.B. Dublette, Zustand, Restitution) vorzunehmen. Öffentliche Sammlungen unterliegen häufig Restriktionen, da das Kulturgut nicht rein kommerziell veräußert werden soll. Oft braucht es Gremienentscheidungen oder Zustimmung von Stiftungsaufsichten.