Antwortdatum: 14.01.2025
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) plus eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, wird Pflege im stationären Bereich unter SGB XII (Hilfe zur Pflege) gewährt. Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen, ggf. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern. Wenn alles ausgeschöpft ist, übernimmt das Sozialamt die restlichen Pflegeheimkosten.