Antwortdatum: 31.10.2024
Bei gewalttätigen Ausschreitungen (Hooliganismus) greifen Strafgesetze: Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, ggf. Bewährungs- oder Freiheitsstrafen. Verbandsseitig drohen Stadionverbote und Geldbußen für den Verein. Polizei kann Platzverweise, Meldeauflagen oder Gefährderansprachen verhängen. Gegenüber Wiederholungstätern werden teils strengere Maßnahmen angeordnet, um die Allgemeinheit zu schützen.