Antwortdatum: 04.01.2025
Rein formal ist jeder operative Eingriff eine Körperverletzung, wird aber durch die Einwilligung des Patienten und ärztliche Indikation gerechtfertigt. Fehlt die Einwilligung oder ist sie unwirksam (z.B. keine ordnungsgemäße Aufklärung), kann es strafbar sein (§ 223 StGB). Auch bei Missachtung des Patientenwillens oder unqualifiziertem Vorgehen droht strafrechtliche Relevanz.