Antwortdatum: 25.11.2024
Schmähkritik liegt vor, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern allein die Herabsetzung einer Person. Die Grenze zur Schmähkritik ist eng: Bloße polemische oder harsche Kritik ist erlaubt. Überschreitet man jedoch den Rahmen, um jemanden gezielt zu verletzen, kann das Persönlichkeitsrechte verletzen und strafbar sein (Beleidigung).