Antwortdatum: 21.11.2024
Dienstleistungskonzessionen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, sofern der Schwellenwert überschritten ist. Anders als bei einer klassischen öffentlichen Auftragsvergabe trägt der Konzessionär hier häufig ein wirtschaftliches Risiko. Kommunen müssen bestimmte Transparenz- und Wettbewerbsgrundsätze beachten, um diskriminierungsfrei zu vergeben. Dadurch sollen Marktzugangsbarrieren abgebaut und ein fairer Wettbewerb garantiert werden. Wer eine Dienstleistungskonzession erhalten hat, sollte also prüfen, ob sie ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde und ob bestimmte Vergabeverfahren zwingend einzuhalten sind, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.