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Wann greift das Einheitsbewertungsverfahren bei der Grundsteuer?

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Frage vom Besucher

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14.11.2024

Man hört immer wieder von Grundsteuerreformen, weil alte Einheitswerte verfassungswidrig waren. Wie wird jetzt bewertet?

Website-Administration 19.11.2024
Antwortdatum: 19.11.2024

Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten, die in Westdeutschland auf 1964, in Ostdeutschland auf 1935 (!) zurückgingen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies für verfassungswidrig. Ab 2025 gilt eine neue Bewertung, das sogenannte Bundesmodell (Gebäude-, Bodenrichtwert, Nettokaltmiete etc.). Einige Länder weichen mit eigenen Modellen ab. Das Ziel: gerechtere, aktualisierte Bemessung der Grundsteuer.

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