Antwortdatum: 14.01.2025
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen. Es schreibt besondere Arbeitszeitgrenzen und Pausenzeiten vor (z. B. maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich), verbietet gefährliche Arbeiten und regelt Ruhephasen. Jugendliche dürfen nicht nachts oder an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, mit wenigen Ausnahmen. Auch beim Einsatz von Maschinen gibt es Einschränkungen. Arbeitgeber und Ausbilder sind verpflichtet, diese Schutzbestimmungen einzuhalten.