Antwortdatum: 20.01.2025
Ja, Zahnärzte benötigen eine Approbation nach der Approbationsordnung für Zahnärzte. Sie unterscheidet sich von der ärztlichen Approbation. Ohne Approbation oder Berufserlaubnis darf niemand zahnärztlich tätig sein. Das Zahnheilkundegesetz regelt die berufliche Praxis, ähnlich wie bei Humanmedizinern das Heilberufsrecht.