Antwortdatum: 22.12.2024
Indirekt. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind allein wohnen und kein Ehepartner im Haushalt lebt. Dadurch ergibt sich ein Entlastungsbetrag. Zwar ist das Einkommensteuerrecht, aber es schließt sich eng an Kindergeld und Freibeträge an. Im Sozialrecht selbst hat das keine direkte Rolle, jedoch spiegelt es den Status Alleinerziehender wieder.