Antwortdatum: 16.11.2024
Das Krankenhaus haftet, wenn ein Angestellter (Pflegekraft) in Ausführung der Arbeit einen Fehler macht. Es nennt sich 'Haftung für Erfüllungsgehilfen'. Man spricht auch von Organisationsverschulden, wenn Strukturen unzureichend waren (Personalmangel, schlechte Anweisungen). Der Patient kann das Krankenhaus verklagen, das intern Regress nehmen kann.