Antwortdatum: 15.01.2025
Wird eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, haftet der Kurierdienst bei schuldhafter Verzögerung. Im deutschen Recht kann die Haftung für reine Vermögensschäden (Verspätungsschaden) jedoch oft ausgeschlossen sein oder ist vertraglich begrenzt. Bei internationalen Paketdiensten greifen ggf. die AGB, die solche Schäden teilweise ausschließen oder deckeln. Der Kunde kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, um sich abzusichern.