Antwortdatum: 16.12.2024
Eine Bank kann haftbar sein, wenn nachweislich eine fehlerhafte Auskunft erteilt wurde und der Kunde im Vertrauen darauf eine finanziell nachteilige Entscheidung getroffen hat. Voraussetzung ist, dass eine Pflicht zur richtigen Auskunft bestand, zum Beispiel bei einer Anlageberatung. In diesem Fall liegt eine sogenannte „positive Vertragsverletzung“ oder eine Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten vor. Der Kunde muss darlegen, dass ihm durch die Falschaussage ein konkreter Schaden entstanden ist. Bei erfolgreicher Beweisführung kann Schadensersatz verlangt werden. Eine sorgfältige Dokumentation aller Gespräche ist dafür sehr hilfreich.