Wann ist der Kaufvertrag rechtswirksam, wenn Unterzeichnung und Grundbucheintrag auseinanderfallen? - Anwalte-de.com
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Wann ist der Kaufvertrag rechtswirksam, wenn Unterzeichnung und Grundbucheintrag auseinanderfallen?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Ich habe letzte Woche beurkundet, aber im Grundbuch stehe ich noch nicht. Wem gehört das Haus?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Der Kaufvertrag wird mit notarieller Beurkundung wirksam, aber das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Zwischen Beurkundung und Eintragung hat man meist eine Auflassungsvormerkung, um den Käufer zu sichern. Rechtlich gehört das Haus formal noch dem Verkäufer, bis die Eintragung (Auflassung) vollzogen ist, allerdings mit vertraglicher Verpflichtung zur Übereignung.

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