Antwortdatum: 09.11.2024
Der Kaufvertrag wird mit notarieller Beurkundung wirksam, aber das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Zwischen Beurkundung und Eintragung hat man meist eine Auflassungsvormerkung, um den Käufer zu sichern. Rechtlich gehört das Haus formal noch dem Verkäufer, bis die Eintragung (Auflassung) vollzogen ist, allerdings mit vertraglicher Verpflichtung zur Übereignung.