Antwortdatum: 14.12.2024
Athleten können Laborergebnisse anfechten, wenn methodische Mängel, Kontaminationsrisiken oder Probenvertauschung plausibel dargelegt werden. Dopingkontrollrichtlinien (WADA-Standard) bestimmen genau Probenahme, Transport und Analyse. Sind Protokolle verletzt, kann der Athlet Freispruch erlangen. Verjährung dopingbezogener Delikte liegt meist bei zehn Jahren. Das heißt, auch Jahre später kann ein alter Test neu ausgewertet werden, was zu rückwirkenden Sanktionen führt.