Antwortdatum: 13.11.2024
Der medizinische Dienst prüft, ob stationäre Behandlung erforderlich war. Ist dies nicht der Fall, kann die Kasse die Kosten nur teilweise übernehmen. Krankenhäuser müssen im Entlassmanagement darlegen, dass kein ambulanter Ansatz reichte. Strittige Fälle landen oft vor dem Sozialgericht.