Antwortdatum: 07.11.2024
'Light' oder 'leicht' ist in der EU nur erlaubt, wenn es sich um einen 'niedrigeren Energie- oder Fettgehalt' handelt. Gemäß der Health-Claims-Verordnung muss es zumindest 30% weniger Energie/Fett/Zucker als vergleichbare Lebensmittel aufweisen. Andernfalls wäre es irreführend, den Begriff 'light' ohne Beleg zu verwenden.