Antwortdatum: 06.11.2024
Ein Erbvertrag ist bindender als ein einseitiges Testament, weil er zwischen Erblasser und Vertragspartner geschlossen wird. Mitunter setzt man so den Partner oder andere Personen ein, und Änderungen sind nur einvernehmlich möglich. Das ist vor allem sinnvoll, wenn man dem Begünstigten eine verbindliche Zusage geben möchte, z.B. bei Betriebsübergaben. Allerdings verliert man dabei die Flexibilität eines einseitigen Testaments.