Antwortdatum: 22.12.2024
Zwangseinweisungen unterliegen den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder. Eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung ist Voraussetzung. Meist bedarf es eines ärztlichen Zeugnisses und richterlichen Beschlusses. Angehörige allein können das nicht veranlassen, sie können aber den Antrag beim Ordnungsamt oder Gericht anstoßen. Ziel ist Schutz der Person und der Allgemeinheit.