Antwortdatum: 07.11.2024
Ein Rettungsplan (Flucht- und Rettungsplan) ist nach der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) vorgeschrieben, wenn die Art oder die Größe der Arbeitsstätte es erfordert. In Gebäuden mit komplexen Fluchtwegen oder erhöhter Gefährdung müssen gut sichtbare Pläne aushängen, auf denen Notausgänge, Löschmittel und Sammelstellen gekennzeichnet sind. Die Erstellung sollte auf einer Gefährdungsbeurteilung basieren. Bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde wird das Vorhandensein von Rettungsplänen geprüft.