Antwortdatum: 10.01.2025
Ein Ausrüstervertrag zwischen Verein und Sportartikelfirma verpflichtet den Verein, seine Spieler mit bestimmten Produkten (Trikots, Schuhe, etc.) auszustatten. Dieser ist wirksam, wenn sich alle Parteien einig sind und die Verbandsregeln nicht verletzt werden. Problematisch kann es werden, wenn Spieler individuelle Sponsorenverträge haben. Hier muss vertraglich abgestimmt sein, ob Vereinsverträge Vorrang haben oder nicht.