Antwortdatum: 25.10.2024
Das 'öffnungsfeste' Testament ist versiegelt und hinterlegt beim Nachlassgericht. Es wird erst nach dem Tod amtlich geöffnet. Man kann den Umschlag auf der Vorderseite eindeutig beschriften. Trotzdem hat das Nachlassgericht das Recht, es offiziell zu eröffnen. Privates Versiegeln oder Hinterlegen ändert nichts an der amtlichen Eröffnungspflicht, nur die Form kann die Echtheit unterstreichen.