Antwortdatum: 16.12.2024
Ein unvollständiges Produkt (z.B. eine Baugruppe ohne eigenen Antrieb) kann noch nicht CE-gekennzeichnet sein, es benötigt eine Einbauanleitung und eine Einbauerklärung. Erst wenn das Ganze zur vollständigen Maschine ergänzt wird, trägt der finale Hersteller die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung. Die Lieferkette muss genau dokumentieren, welche Sicherheitsanforderungen bereits erfüllt sind und welche noch fehlen.