Antwortdatum: 17.01.2025
Eine Bearbeitung liegt vor, wenn das Originalwerk erkennbar bleibt und es kreative Änderungen oder Ergänzungen gibt. Das Urheberrecht verlangt, dass für die Bearbeitung die Zustimmung des Rechteinhabers nötig ist, sofern das Werk noch unter Schutz steht. Ein eigenständiges Werk (Freie Benutzung) liegt vor, wenn die Züge des Originals verblassen und eine eigene Schöpfung überwiegt. Parodien sind teils durch Schrankenregelung erlaubt.