Antwortdatum: 17.11.2024
Ja, eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Dann ist man alleiniger Gesellschafter und übernimmt üblicherweise die Funktion des Geschäftsführers. Die Satzung wird trotzdem notariell beurkundet, und man benötigt 25.000 Euro Stammkapital. Der Gesellschafter hält alle Geschäftsanteile und fasst Beschlüsse alleine. Man muss aber formale Vorgaben beachten (z. B. Gesellschafterbeschlüsse schriftlich niederlegen). Für Verträge zwischen Gesellschaft und dem Alleingesellschafter (z. B. Anstellungsvertrag als Geschäftsführer) gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Scheingeschäfte zu vermeiden.