Antwortdatum: 12.11.2024
In einer Erbengemeinschaft entscheidet die Mehrheit über Verwaltungsmaßnahmen. Bei grundlegenden Entscheidungen, wie dem Verkauf des Hofs, müssen allerdings alle mitwirken oder es kommt zur Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung möglich ist. Jeder Miterbe kann eine solche Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht verkauft den Hof dann zwangsweise, und der Erlös wird aufgeteilt. Dies ist oft wirtschaftlich ungünstig. Eine außergerichtliche Einigung oder ein Mediationsverfahren kann helfen, den Hof in der Familie zu halten. Ein Anwalt berät zu möglichen Lösungen, etwa durch Abfindungsregelungen.