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Wann ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerlichen Sinne gegeben?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Bei kleinen Gewerbebetrieben oder nebenberuflichen Aktivitäten stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob es sich um ‚Liebhaberei‘ handelt. Wie definiert das Steuerrecht diese Absicht, und warum hängt daran die Abzugsfähigkeit von Verlusten?

Website-Administration 06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025

Die Finanzverwaltung prüft anhand objektiver Kriterien, ob ein Betrieb nachhaltig darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erwirtschaften. Indizien sind Planungen, wirtschaftliche Kalkulationen, langfristiges Streben nach Überschüssen. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern Liebhaberei vor (etwa bei Hobbys ohne Aussicht auf Gewinn), werden Verluste steuerlich nicht anerkannt. Entscheidend ist, dass man wirtschaftliche Maßnahmen trifft, die üblicherweise auf einen Gewinn abzielen.

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