Antwortdatum: 12.12.2024
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die genauen Einsatzzeiten und Betreuungsmodelle richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Gefährdungspotenzial der Arbeitsplätze. Häufig wird zwischen Regelbetreuung und alternativen Betreuungsmodellen unterschieden. Eine externe Fachkraft kann beauftragt werden, wenn intern keine qualifizierte Person vorhanden ist.