Wir sind mehrere Miteigentümer einer Immobilie, wollen uns aber nicht einigen, was mit dem Haus passiert. Kann man eine gerichtliche Zwangsversteigerung beantragen?
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19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024
Ja, die Teilungsversteigerung (nach ZPO) ist möglich, wenn mehrere Personen Miteigentum haben, aber einer die Auseinandersetzung wünscht. Man stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung, wodurch das Objekt versteigert wird und der Erlös unter den Eigentümern anteilig aufgeteilt wird. Sie dient der Aufhebung der Gemeinschaft.
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