Antwortdatum: 03.12.2024
Wer mit einem Testergebnis wirbt, muss die Quelle (Testinstitut, Ausgabe, Datum) klar kennzeichnen, damit der Verbraucher die Prüfung nachvollziehen kann. Veraltete Tests, die nicht mehr repräsentativ sind, führen zu Irreführung. Auch darf man das Gesamtergebnis nicht verschleiern. Ist man z.B. nur in einer Teilkategorie Testsieger, muss das deutlich gesagt werden. Andernfalls verstößt man gegen das UWG, weil die Werbeaussage täuscht.