Antwortdatum: 30.11.2024
Eine Wohnung ist eventuell unbewohnbar oder nicht vermietungsfähig, wenn Mindeststandards (z.B. Elektroinstallation, Sanitär, Heizung) nicht gegeben sind oder gravierende Baumängel (Feuchtigkeit, Schimmel) bestehen. Dann kann sie rechtlich nicht als Wohnraum angeboten werden. Um sie zu vermieten, müssten grundlegende Sanierungen erfolgen, damit keine Gesundheitsgefahren drohen.