Antwortdatum: 11.12.2024
Ja, Werbung muss klar erkennbar sein. Influencer, die Produkte gegen Bezahlung präsentieren, ohne das offenzulegen, betreiben Schleichwerbung. Das UWG stuft das als unlautere getarnte Werbung ein. Ebenso gilt der Medienstaatsvertrag. Fehlt der Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ und ist nicht deutlich, dass ein Posting kommerzieller Natur ist, drohen Abmahnungen. Gerichte entscheiden zunehmend strenger, was als werbliche Kennzeichnungspflicht gilt.