Antwortdatum: 16.12.2024
Ja, das Bundesverfassungsgericht prüft z.B. Verfassungsbeschwerden, wenn jemand die Presse- oder Rundfunkfreiheit verletzt sieht. Es gab zahlreiche wichtige Urteile (Rundfunkurteile, 'Zeitungsnotstandsentscheidung', 'Spiegel-Urteil'). Das BVerfG kann Landesgesetze oder Staatsverträge für verfassungswidrig erklären, wenn sie die Medienfreiheit übermäßig beschränken.